Schutz und Betreuung

Zum Wohlergehen der Betroffenen

Bei Katastrophen und in Notlagen muss in erster Linie der gefährdeten und hilfsbedürftigen Bevölkerung geholfen werden. Unter Betreuung werden all jene Massnahmen verstanden, die bezwecken, Menschen aufzunehmen, zu beherbergen, zu ernähren, zu kleiden, zu pflegen, also für ihr Wohlergehen zu sorgen. Die Betreuung ist auf eine möglichst umfassende Selbsthilfe der betroffenen Menschen ausgerichtet. Der Zivilschutz verfügt für diese Aufgaben über Betreuer, teilweise auch spezialisierte Sanitäter und psychologische Nothelfer.

Unterstützung der Einsatzkräfte und des Gesundheitswesens

Die Kernaufgaben des Zivilschutzes sind hierbei:

  • Betreuen von schutzsuchenden Personen,
  • Unterstützen der Einsatzkräfte, etwa durch psychologische Betreuung,
  • Unterstützen des öffentlichen Gesundheitswesens (z. B. Mithilfe bei der Krankenpflege in Heimen oder Spitälern, Transporthelfer beim Rettungsdienst der Sanität).